Drei Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Spiel als Glücksspiel eingeordnet wird:
Beim Glücksspielen muss man immer damit rechnen, dass man den kompletten Einsatz verliert!
Ja! Viele Glücksspiele haben ein großes Suchtpotenzial. Sie locken mit schnellen Gewinnen und die Versuchung ist groß – gerade für junge Leute. Diese verlieren oft die Kontrolle über ihr Glücksspielverhalten und können nur schwer oder gar nicht mehr aufhören. Manche Menschen verspielen dadurch mehr Geld, als sie möchten oder sich leisten können. Verschuldung, Scham und Lügen können die Folgen sein. Eine Glücksspielsucht bleibt häufig lange unbemerkt, da sie äußerlich am Körper keine Spuren zeigt. Sie wird daher auch „die unsichtbare Sucht“ genannt.
Viele junge Menschen zocken, weil sie Spaß haben wollen. Sie suchen Unterhaltung und Spannung, wollen sich vom Stress mit den Eltern und der Schule ablenken oder träumen vom großen Gewinn. Glücksspiele sind inzwischen Teil der digitalen Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen – der Zugriff ist dadurch sehr einfach.
Erstellt einen maximal fünfminütigen Beitrag für einen Poetry Slam. Zielgruppe des Slams sind vor allem junge Zuschauende in eurem Alter. Der Text kann gereimt, in Briefform oder auch ein Rap sein. Er darf witzig, ernst, real oder erfunden sein. Eurer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass es dabei um das Thema Glücksspiele und Glücksspielsucht geht! Beschäftigt euch beispielsweise mit den Gründen für eine Teilnahme und deren Risiken, mit den Auswirkungen und Unterstützungsmöglichkeiten, den Hochs und Tiefs des Glücksspiels. Eure Gedanken und Ideen verpackt ihr dann in einen kreativen Text.
Euer Text kann von einer Einzelperson oder im Team (bis zu fünf Personen) vorgetragen werden.
Ein Poetry Slam ist ein Battle zwischen mehreren Personen, die ihre selbst geschriebenen Texte vortragen. Es gibt keine Vorgaben, wie er geschrieben oder vorgetragen werden muss. Ein Poetry Slam lebt von der Vielfalt der Ideen.
Das Ziel beim Poetry Slam ist, das Publikum für sich zu gewinnen. Denn: Das Publikum entscheidet am Ende per Applaus, wer den Slam gewinnt.
Zwei Preise werden vergeben: ein Jurypreis und ein Publikumspreis. Zunächst werden insgesamt zehn Jurypreise vergeben. Der Jurypreis beinhaltet 300 Euro für die Klassenkasse und ist gleichzeitig die Eintrittskarte zum GLÜXXslam am 8. Juli 2025.
Beim GLÜXXslam im Rahmen der Preisverleihung GLÜXXINALE treten alle zehn Teams, die einen Jurypreis gewonnen haben, gegeneinander an und präsentieren ihre Beiträge. Wie bei einem klassischen Poetry Slam entscheidet dann das Publikum, welcher Text zusätzlich noch einen Publikumspreis erhält. Insgesamt gibt es fünf Publikumspreise:
1. Preis: 1.000 € (+ 300 € Jurypreis) = 1.300 €
2. Preis: 800 € (+ 300 € Jurypreis) = 1.100 €
3. Preis: 600 € (+ 300 € Jurypreis) = 900 €
4. Preis: 400 € (+ 300 € Jurypreis) = 700 €
5. Preis: 200 € (+ 300 € Jurypreis) = 500 €
Die Gewinnerinnen und Gewinner der Jurypreise werden am 4. Juni 2025 auf unserer Webseite www.gluexxit.de bekanntgegeben und von uns angeschrieben. Die Entscheidung über die Publikumspreise sowie die Verleihung aller Preise findet am 8. Juli 2025 bei der GLÜXXINALE mit GLÜXXslam statt.
28.10.2024 – 11.4.2025
Anmeldung und Einsendung
12.4. – 27.4.2025
Sichtung der Beiträge durch die Landesfachstelle
28.4. – 23.5.2025
Juryvoting
4.6.2025
Bekanntgabe der Jurypreise
8.7.2025
GLÜXXINALE mit GLÜXXslam
Ab 9.7.2025
Veröffentlichung durch Landesfachstelle
Eine Audio- und die dazugehörige Textdatei hochladen, Anmeldebogen ausfüllen – und los geht’s! Mit der Anmeldung stimmt ihr den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs zu. Die Teilnahme ist kostenlos.
Zunächst sichtet die Landesfachstelle Glücksspielsucht alle eingereichten Beiträge. Die Texte werden auf sexistische, rassistische und homophobe Inhalte überprüft und auch auf die Erstellung durch künstliche Intelligenz (KI). Beiträge mit den genannten Inhalten werden nicht zum Voting zugelassen.
Unsere Fachjury bewertet alle eingereichten Entwürfe. Aus den Bewertungen der einzelnen Jurymitglieder erstellt die Landesfachstelle ein Ranking. Die zehn Beiträge, die von der Jury insgesamt am besten bewertet werden, erhalten einen Jurypreis sowie die Eintrittskarte zur Preisverleihung – der GLÜXXINALE.
Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Jurymitglieder bei Verhinderung kurzfristig durch andere geeignete Personen zu ersetzen.
Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf der Website www.gluexxit.de wird bekanntgegeben, welche Teams im Juryvoting gewonnen haben. Dabei wird die jeweiligen Platzierung innerhalb der Jurybewertung nicht genannt.
Die Jurypreise werden am 8. Juli 2025 in bei der Preisverleihung GLÜXXINALE feierlich übergeben. Im Rahmen der GLÜXXINALE findet dann auch das Publikumsvoting – der GLÜXXslam – statt. Alle Teams präsentieren ihre Beiträge live vor den anderen teilnehmenden Teams, der anwesenden Fachjury und den Mitarbeitenden der Landesfachstelle sowie weiteren Gästen. Wie bei einem klassischen Poetry Slam entscheidet dann das anwesende Publikum, welcher Text zusätzlich zum Jurypreis noch einen Publikumspreis erhält.
Die Regeln für unseren GLÜXXslam:
Nach der GLÜXXINALE werden die Beiträge des GLÜXXslams über die Kanäle der Landesfachstelle (Homepage, YouTube, Social Media) veröffentlicht.
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen als Klassenverband, Schülerinnen- und Schülervertretung (SV-Team) oder als Arbeitsgruppe (z. B. Theater-AG). Eine Lehr- oder Fachkraft aus der Schule (z. B. aus der Schulsozialarbeit) muss ebenfalls als Ansprechperson für das angemeldete Team zur Verfügung stehen.
Pro Team oder Klasse kann eine Audiodatei und eine dazugehörige Textdatei eingereicht werden. Der Gewinn geht an die gesamte Klasse bzw. das gesamte Team.
Die Aufgabe lautet: Erstellt einen Text für einen Poetry Slam. Den Slam besuchen hauptsächlich Gleichaltrige und diese wollt ihr mit eurem Text erreichen und ansprechen. Ihr wollt über das Thema Glücksspielsucht sprechen und das Publikum für die Risiken sensibilisieren, die von einer Teilnahme an Glücksspielen ausgehen können. Veranstalterin des Poetry Slams ist die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW. Die Beiträge werden im Anschluss auch von der Landesfachstelle veröffentlicht und zu Präventionszwecken verwendet.
Euer Text muss selbst geschrieben sein und das Thema Glücksspiele und Glücksspielsucht beinhalten. Ob ihr reimt oder nicht, eine Einzelperson oder die Gesellschaft ansprecht, aus der Ich-Perspektive oder über jemanden schreibt – all das bleibt euch überlassen. Es gibt kein Richtig oder Falsch, allein die Kreativität zählt. Ob emotional, witzig, sachlich oder gerappt: Gestaltet den Vortrag so, dass er zu euch passt!
Schaut euch im Internet ein paar Slams an und ihr werdet merken, wie vielseitig diese sein können. Vielleicht bekommt ihr dann auch die eine oder andere Idee für euren eigenen Text. Es gibt zudem einige Infoseiten und Videos zum Schreiben eines Poetry Slams. Hintergrundinformationen zum Thema Glücksspielsucht findet ihr u. a. in unserer Datenbank oder auf www.gluecksspielsucht-nrw.de.
Zum Upload benötigen wir eine Audiodatei im MP3-Format mit maximal 5 MB Dateigröße sowie eine dazugehörige Textdatei im PDF-Format. Wichtig ist, dass wir bei der Aufnahme den vorgetragenen Text gut verstehen können. Achtet also auf möglichst wenig Stör- und Hintergrundgeräusche sowie eine gute Tonqualität.
Die Texte müssen von den Klassen oder Teams selbst geschrieben und vorgetragen werden. Mit dem Einreichen bestätigen die Teilnehmenden, dass Rechte Dritter – insbesondere Urheberrechte und Leistungsschutzrechte – nicht verletzt wurden. Die eingereichten Beiträge dürfen die Persönlichkeitsrechte von Dritten nicht verletzen. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) ist bei der Erstellung der Texte ist unzulässig. Die Teilnehmenden stellen die Veranstalterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Rechtsverletzung frei.
Die Teilnehmenden übertragen der Veranstalterin mit der Einreichung das zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an Text und Audio für sämtliche
Die Texte müssen von den Klassen oder Teams selbst geschrieben und vorgetragen werden. Mit dem Einreichen bestätigen die Teilnehmenden, dass Rechte Dritter – insbesondere Urheberrechte und Leistungsschutzrechte – nicht verletzt werden. Die eingereichten Beiträge dürfen die Persönlichkeitsrechte von Dritten nicht verletzen. Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) ist bei der Erstellung der Texte unzulässig. Die Teilnehmenden stellen die Veranstalterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Rechtsverletzung frei.
Die Teilnehmenden übertragen der Veranstalterin mit der Einreichung das zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an Text und Audio für sämtliche Nutzungsarten (Vervielfältigungen, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Präsentation, Ausstellungsrecht) sowie künftig noch bekanntwerdende Nutzungsarten. Eingeschlossen ist das für die Nutzung erforderliche Bearbeitungsrecht.
Die Veranstalterin ist berechtigt, die Beiträge auf ihrer Internetseite einzustellen und darüber hinaus für ihre Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit zu verwenden. Die Einräumung der oben bezeichneten Nutzungsrechte erfolgt vergütungsfrei.
Minderjährige Teilnehmende benötigen für die Übertragung der Nutzungsrechte und die Erlaubnis zur Veröffentlichung die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung. Das Formular zur Einwilligung der gesetzlichen Vertretung Minderjähriger kann bei der Anmeldung heruntergeladen werden.
Alle uns im Zusammenhang mit dem Wettbewerb mitgeteilten personenbezogenen Daten nutzen wir ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs. Für diesen Zweck werden die Daten im erforderlichen Umfang elektronisch gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen willigen die Teilnehmenden in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu dem oben genannten Zweck (Durchführung des Wettbewerbs) ein. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden – in diesem Fall werden der Beitrag und die dazugehörigen personenbezogenen Daten gelöscht.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Erklärung zum Datenschutz.
Unsere Jury besteht aus Expertinnen und Experten aus Prävention, Verwaltung, Wissenschaft sowie künstlerischer Gestaltung. Wir stellen Sie in Kürze an dieser Stelle vor.
Obwohl Glücksspiele in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt sind, zeigen internationale Studien, dass viele Jugendliche bereits mit 13 Jahren erste Erfahrungen damit machen. Glücksspiele sind für junge Menschen unter anderem interessant, weil sie leicht verfügbar sind und man mit geringen Geldeinsätzen daran teilnehmen kann. Auch die Aussicht auf einen Geldgewinn sowie Spaß und Akzeptanz im sozialen Umfeld bzw. der Peergroup sind Motive für eine Teilnahme.
Eine Studie zum Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen in NRW hat gezeigt, dass von den knapp 6.000 Befragten im Alter von 12 bis 19 Jahren die Prävalenz für problematisches Glücksspielen 1,7 Prozent betrug. Weitere 3,5 Prozent der Befragten wurden als gefährdet eingestuft. Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs waren dabei im Vergleich zu anderen Schulformen deutlich stärker betroffen – mit einer Prävalenz für problematisches Glücksspielen von 3,6 Prozent sowie 5,9 Prozent für gefährdendes Glücksspielen. Darüber hinaus zeigte die Studie, dass Kinder und Jugendliche sehr stark der Werbung für Glücksspiele ausgesetzt sind – diese gaben sie unter anderem als auslösendes Motiv für die Nutzung von Glücksspielen an.
Die Glücksspiele, die Jugendliche am häufigsten spielen, sind Rubbellose, Lotto, Geldspielautomaten und Sportwetten. Fast alle Glücksspiele werden auch online angeboten. Vor allem im Internet ist nicht immer ersichtlich, ob es sich um ein legales, reguliertes Angebot handelt oder um ein illegales Angebot.
Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW. Der Wettbewerb ist Teil des Präventionsprogramms „GLÜXXIT – Wer nicht zockt gewinnt!“.
Das Ziel des landesweiten Wettbewerbs ist, Schülerinnen und Schüler von Berufskollegs für die Risiken und Gefahren zu sensibilisieren, die von der Teilnahme an Glücksspielen ausgehen können – insbesondere für junge Menschen. Dazu setzen sich die Klassen oder Teams intensiv mit dem Thema auseinander und erarbeiten einen kreativen Text in Form eines Poetry Slams, der ihre Altersgruppe ansprechen soll (Peer-to-Peer Ansatz).
Die Erarbeitung der Texte kann gut in verschiedene Schulfächer integriert werden. Dafür bieten sich beispielsweise die Fächer Deutsch, Politik / Gesellschaftslehre, Gesundheit, Religionslehre an oder auch Projektwochen zum Thema (mentale) Gesundheit, Sucht oder kreatives Schreiben.
Material und Hintergrundinformationen zum Thema Glücksspielsucht finden Sie in unserer Unterrichtsmaterial-Datenbank und auf der Webseite der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW.
Die Glücksspielsucht, auch „pathologisches Glücksspielen“ genannt, ist in Deutschland eine anerkannte Erkrankung (nach ICD-11). Deshalb gibt es ein gut ausgebautes Hilfesystem für Betroffene und auch Angehörige von Glücksspielsüchtigen.
Die Landesfachstelle Glücksspielsucht bietet niederschwellige Hilfeangebote an, die kostenfrei und anonym sind:
Hilfetelefon:
Onlineberatung
unter www.ausgezockt.de (deutschsprachig und türkischsprachig)
Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Kliniken, die auf Glücksspielsucht spezialisiert sind, finden Sie auf der Homepage der Landesfachstelle unter https://gluecksspielsucht-nrw.de/hilfe-beratung/hilfe-vor-ort/ .
Landesfachstelle Glücksspielsucht
der Suchtkooperation NRW
Am Bach 11
33602 Bielefeld
gluecksspielsucht-nrw.de
Tel. 0521 3995589-0
kontakt@gluexxit.de